Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DOCUsystem GmbH

(Stand: März 2008)

Die DOCUsystem GmbH (nachstehend .DOCUsystem. genannt) legt sämtlichen von ihr bearbeiteten Aufträgen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Für die Verarbeitung und Entgegennahmen von Aufträgen im Rahmen des Produktes DOCUway gelten ergänzende und/oder andere Bedingungen, die beigefügt sind (Punkt 10. ff.). Sie sind auch dann allein maßgebend, wenn der vom Auftraggeber erteilte Auftrag anders lautende oder abweichende Einkaufsbedingungen enthält. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden, auch wenn er ausdrücklich auf diese hingewiesen hat, keine Anwendung. Abweichungen von diesen AGB haben ausschließlich dann Geltung, wenn sie von DOCUsystem schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf der Schriftform.

1. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von DOCUsystem sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Aufträge und Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (per Telefax reicht aus) durch DOCUsystem. Vorlagen und Leistungsdaten des Kunden sind für DOCUsystem nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Mitarbeiter von DOCUsystem sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2. Auftragsabwicklung und -durchführung

Die Verarbeitung und Konfektionierung des Werbematerials erfolgt in der bei DOCUsystem üblichen Weise. Besondere Verarbeitungswünsche des Kunden sind für DOCUsystem unverbindlich, soweit sie nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurden. Übernimmt DOCUsystem die Herstellung von Werbemitteln für den Kunden, dann gelten die im Druckgewerbe üblichen Mehr – bzw. Minderauflagen vom Kunden als akzeptiert. Gleiches gilt für geringfügige Farbabweichungen im üblichen Rahmen. Das DOCUsystem zur Verarbeitung bzw. Aufbewahrung übergebene Material ist ebenso wie die vom Kunden übergebenen Adressen nicht versichert. Die Haftung von DOCUsystem für Verlust oder Beschädigung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Anlieferung von Adressen, Materialien, Drucksachen etc, durch den Kunden muss stets .frei Haus. erfolgen. Das Verpackungsmaterial mit Ausnahme von Europaletten wird nur auf vorheriges, ausdrückliches Verlangen kostenpflichtig zurückgegeben. DOCUsystem ist berechtigt, dem Kunden entstehende Entsorgungskosten für Verpackungsmaterial in Rechnung zu stellen. DOCUsystem ist nicht verpflichtet, Qualität und Stückzahl von Material oder Drucksachen des Kunden bei Eingang zu überprüfen, so dass Fehlmengen erst bei Verarbeitung festgestellt und gerügt werden können, womit der Kunde einverstanden ist. Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Insoweit haftet DOCUsystem gegenüber im Innenverhältnis bei Inanspruchnahme durch Dritte und wird DOCUsystem von allen hieraus erwachsenden Ansprüchen freistellen. DOCUsystem weist darauf hin, dass bei werblicher Ansprache der Werbetreibende den Beworbenen darauf hinzuweisen hat, dass dieser ein Widerspruchsrecht gegenüber künftiger Werbung hat (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Nach §43 Abs. 1 BDSG ist diese Vorschrift bußgeldbewehrt. Wir als Dienstleister sind nicht verpflichtet, das Werbematerial unserer Kunden zu überprüfen und haften deshalb auch nicht, wenn es zu Beanstandungen oder Bußgeldern wegen fehlender Hinweise kommt. DOCUsystem ist nicht verpflichtet, vor der Postauslieferung die Einhaltung der jeweiligen Gewichtsgrenzen zur Ausnutzung gültiger Portogrenzen bzw. der geltenden Postbestimmungen zu überprüfen. Überzählige Materialien werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden .unfrei. zurückgesandt. DOCUsystem ist berechtigt, zwei Monate nach der Abwicklung des Auftrags nicht zurückgefordertes Material zu vernichten und die dafür anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. DOCUsystem wählt für die Lieferung eine Versandart selbständig aus, wenn der Kunde diese nicht ausdrücklich bei Auftragserteilung vorgeschrieben hat. Mit der Übergabe der Sendungen an die Post, Bahn oder den Spediteur hat DOCUsystem die ihr obliegende Lieferverpflichtung erfüllt. Im Falle einer Auftragsunterbrechung ist DOCUsystem berechtigt, den Kunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten aufzufordern sich zu äußern, ob der Auftrag innerhalb einer von DOCUsystem gesetzten weiteren Frist zu Ende geführt werden soll oder nicht. Äußert sich der Kunde nicht, ist DOCUsystem berechtigt von der weiteren Durchführung des Vertrages zurückzutreten unter in Rechnungstellung aller bisher bereits geleisteter Arbeiten und angefallenen Kosten, sowie einer Rückabwicklungspauschale in Höhe von 10% des Auftragswertes, Minimum jedoch € 500,-. In jedem Fall einer Auftragsunterbrechung werden sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und/oder von DOCUsystem bereitgestellter Materialien von DOCUsystem unversichert und auf Risiko des Auftraggebers gegen eine Aufwandsvergütung von 8,50 € pro Monat und Europalette Raum gelagert.

3. Terminierung

Die Lieferung erfolgt in der Reihenfolge des Auftragseingangs, wenn der Kunde DOCUsystem keinen bestimmten Liefertermin genannt und DOCUsystem diesen schriftlich bestätigt hat. DOCUsystem kann jedoch auch von bestätigten Lieferterminen abweichen, wenn sich bei der Verarbeitung des Materials nachweislich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben, die kundenseitige Auftragsfreigabe nachweislich zu spät erfolgt oder die Bearbeitung aus sonstigen Gründen unterbleibt, die DOCUsystem nicht zu vertreten hat. Auftragsfreigaben vom Kunden, welche nach 14:00 Uhr eines Arbeitstages erfolgen, können in der Regel nicht mehr am selben Tag bei der Post aufgeliefert werden. Wird das Material verspätet angeliefert oder ist die Portovorauszahlung nicht rechtzeitig bei DOCUsystem eingegangen, verschiebt sich der bestätigte Auslieferungstermin entsprechend. Der Liefertermin bezieht sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Firma.
Gerät DOCUsystem mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und auch diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung des Liefertermins sind ausgeschlossen. Dem Kunden gegenüber gilt die Leistung von DOCUsystem als erbracht (Liefertermin), wenn die Übergabe an den Beförderungsdienstleister, beispielsweise die Einlieferung bei der Deutschen Post AG, erfolgt ist. DOCUsystem wird dem Kunden die erfolgte Übergabe an den Beförderungsdienstleister im Rahmen der Rechnungsstellung mitteilen.

4. Korrekturen und Korrekturabzüge

4.1. Bei vereinbarten Satzarbeiten ist DOCUsystem verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug vorzulegen. Dieser muss vor Druckbeginn vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Die Druckfreigabe erfolgt durch signieren jeder einzelnen Druckseite. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen im Nachhinein der schriftlichen Bestätigung. Findet eine Korrektur nicht statt oder ist eine solche im Einverständnis mit dem Auftraggeber aus Zeitgründen nicht mehr möglich, übernimmt DOCUsystem keine Haftung für auftretende Satz- und Gestaltungsmängel. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber trotz mehrfacher Versuche von Seiten der DOCUsystem nicht erreichbar ist oder er eine von DOCUsystem gesetzte Korrekturfrist ungenutzt verstreichen lässt.
4.2. Mit der Druckfreigabe geht die Haftung für etwaige Fehler auf DOCUsystem über, sofern es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Nachhinein beim Fertigungsvorgang erkannt werden konnten.
4.3. Die Kosten für die Beseitigung nicht durch DOCUsystem verschuldeter, von der Druckvorlage abweichender Änderungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Adresslieferungen

5.1 Die zu liefernde Anzahl der Adressen wird im Angebot bzw. mit der Datenübergabe genau definiert. DOCUsystem verarbeitet die vom Auftraggeber zweckgebunden zur Verfügung gestellten Daten nur auf Weisung und im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen (auftragsbezogene Datenverarbeitung).
5.2. Die Adressen werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz § 28 Abs. 3 aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt, angemietet oder vom Auftraggeber geliefert. DOCUsystem übernimmt keine Gewähr für die postalische Richtigkeit und Vollständigkeit der Adressen. DOCUsystem haftet weiterhin nicht für die Richtigkeit der vorgenommenen soziodemographischen Zuordnung einzelner Adressen.

6. Porto

Der für die Postauflieferung voraussichtlich benötigte Portobetrag oder voraussichtliche Beförderungskosten anderer Beförderungsdienstleister sind als Portovorauszahlung vom Kunden rechtzeitig vor dem Versandtermin (mindestens 3 Werktage) auf eines der Portokonten von DOCUsystem zu leisten. Effektiv anfallende Gebühren werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechnung mit der Portovorauszahlung verrechnet.

7. Zahlungsbedingungen

Alle in den Angeboten von DOCUsystem genannten Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Soweit nicht anders angegeben, hält sich DOCUsystem an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Angebote von DOCUsystem beinhalten nur die jeweilige Dienstleistung, nicht jedoch Porto oder sonstige Beförderungskosten wie Transportversicherung, Zollgebühren u. ä.. Rechnungen von DOCUsystem sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags ist DOCUsystem berechtigt, sämtliche Kosten und Aufwendungen einschließlich der beschafften Materialien zu berechnen, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Dies gilt auch für Fälle der Auftragsunterbrechung.

8. Haftung und Gewährleistung

Soweit nicht an anderer Stelle bereits ausdrücklich geregelt, ist die Haftung von DOCUsystem, gleich aus welchem Rechtsgrunde, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit betragsmäßig auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, jedoch pro Auftrag gesamt (also auch bei mehreren Schadensgründen) maximal in Höhe des betreffenden Auftragswertes ohne Fremdleistungen wie Porto etc.. Für durch DOCUsystem verschuldeten Makulaturanfall von Material haftet DOCUsystem nur dann, wenn mehr als 10% des Materials davon betroffen sind. DOCUsystem übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Kunden gelieferten Adressen/Informationen. Bei Kaufleuten gilt für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis eine Frist von 6 Wochen ab Schadenseintritt als vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Sämtliche vom Auftraggeber der DOCUsystem überlassenen Daten wie Adressen, Format – oder Druckvorlagen, Muster, etc. werden von DOCUsystem 3 Monate nach Auftragsabschluss gelöscht bzw. vernichtet, falls nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart worden ist.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Sonstiges

Erfüllungsort für sämtliche Leistungspflichten von DOCUsystem und des Kunden ist Rödermark, soweit die Vereinbarung des Erfüllungsortes gesetzlich zulässig ist. Gerichtsstand für Streitigkeiten, die aus Aufträgen resultieren, für die die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist, soweit zulässig. Rödermark. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

DOCUway

 

10. Ergänzende Bedingungen für die Nutzung der Leistungen aus dem Nutzungsvertrag des Produktes DOCUway

10.1. Vertragsgegenstand ist die Annahme, der Druck und die Weiterverarbeitung von elektronischen Dokumenten sowie die Übergabe des Auftrags an einen Zustelldienst (z. B. Postauflieferung an die Deutsche Post AG).
10.2. Über eine definierte und für den Kunden zur Verfügung gestellte elektronische Datenschnittstelle (z. B. DOCUway virtueller Drucker) stellt DOCUsystem einen Service zur Verfügung, mit dem der Kunde in der Lage ist, elektronische Dokumente online zu übermitteln.
Folgenden Leistungen ist Vertragsgegenstand der DOCUsystem:
Datenübernahme, Digitaldruck, Kuvertieren und Freimachen von Dokumenten zu Briefsendungen, Postauflieferung der Briefsendung[en] (die versandfertige Briefsendung wird dem beauftragten Zustelldienst zur unverzüglichen Postzustellung übergeben, die Zustellung des versandfertigen Auftrags selbst ist nicht Vertragsgegenstand).
10.3 Ein Auftrag wird nur ausgeführt, wenn:
– Name und postalische Anschrift des Kunden vollständig und korrekt sind.
– online eingelieferte Dokumente den Richtlinien und Vorgaben der Datenschnittstelle entsprechen.
– der Kunde am definierten Zahlungs-Verfahren per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren teilnimmt.
11. Anmeldung, Registrierung und Nutzung von DOCUway
11.1. Die Nutzung für DOCUway (Druck- und Versanddienstleistungen) setzt voraus, dass sich der Nutzer zuvor auf einer von der DOCUsystem bereitgestellten Internetseite unter Angabe seiner vollständigen Personendaten und einer gültigen E-Mail-Adresse als Kunde anmeldet. Die Bereitstellung des Dienstes ist ohne Anmeldung und Registrierung nicht möglich.
11.2. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben zu seiner Person. Der Kunde muss jede Namens- oder Adressänderung unaufgefordert und unverzüglich mitteilen, soweit diese Informationen für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Dies gilt ebenfalls für die Änderung der Bankverbindung, sofern der Kunde am Lastschriftverfahren teilnimmt.
11.3. Nach korrekter Anmeldung wird der Nutzer von DOCUsystem – unter Berücksichtigung der Datenschutzverpflichtung nach BDSG § 5 – registriert und erhält dann als Kunde einen persönlichen Lizenzcode oder Berechtigung zur Nutzung des Services. Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten für den Postversand wird für den Kunden ein passwortgeschützter Kundenbereich mit einer Benutzeridentifikation eingerichtet. Zur Nutzung dieses Zugangs wird dem Kunden von der DOCUsystem das erforderliche Passwort per E-Mail übersandt.
11.4. Der Kunde ist mit Zugang des Passwortes zur Geheimhaltung gegenüber Dritten verpflichtet, d. h., dass Passwort ist gegenüber jedermann geheim zu halten und für alle Schäden, die aus der Weitergabe oder Bekanntgabe seines Passwortes entstehen, ist er verantwortlich.
11.5. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen die unbefugte Nutzung dieser Informationen durch Dritte zu treffen. Für die Nutzung dieser Benutzeridentifikationen und Passwörter durch Dritte ist der Kunde gegenüber der DOCUsystem verantwortlich, wenn er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat insbesondere auch die Vergütung für Aufträge und Bestellungen zu bezahlen, die durch Dritte unter Nutzung dieser Benutzeridentifikationen und Passwörter getätigt werden, wenn der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.
11.6. Der Kunde hat bei der Nutzung der von der DOCUsystem bereitgestellten Internetseite dafür Sorge zu tragen, dass er keine Daten an DOCUsystem oder eine andere zur Verfügung gestellte Schnittstelle überträgt, welche das ordnungsgemäße Funktionieren der technischen Einrichtungen von DOCUsystem und Dritten beeinträchtigen können; der Kunde hat umgehrt die Obliegenheit, seine eigenen technischen Einrichtungen und Datenbestände gegen Schaden stiftende Daten oder Zugriffe von außen durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu schützen (bspw. Virenscanner, Firewall etc.).
11.7. DOCUsystem ist berechtigt, eine Anmeldung oder Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Personen bei Mehrfachanmeldungen ohne Angabe von Gründen zu sperren.
11.8 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Einlieferung bei der DOCUsystem daraufhin zu überprüfen, ob der Inhalt einer daraus herzustellenden Sendung gegen gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften und Verbote (z. B. im Bereich des Urheber- und Wettbewerbsrechts, des Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechts) verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Der Kunde hat dies bei Vertragsbeginn und bei jeder Einlieferung zu überprüfen und während der gesamten Vertragsdauer zu überwachen.
11.9 Dokumente ohne die Angabe des Absenders können nicht versendet werden. Der Kunde hat dies bei Vertragsbeginn und bei jeder Einlieferung zu überprüfen und während der gesamten Vertragsdauer zu überwachen.
11.10 Der Kunde darf Dokumente nur für sich selbst als Absender in Auftrag geben oder er muss DOCUsystem eine Vollmacht vorlegen, um im Auftrag eines Dritten Dokumente zu versenden.
11.11 Erhält die DOCUsystem Kenntnis davon, dass ein zu versendendes Dokument gegen gesetzliche Vorschriften oder Verbote verstoßen, ist die DOCUsystem jederzeit ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, die Bearbeitung teilweise oder ganz einzustellen und das Benutzerkonto des Kunden im Kundenbereich der DOCUsystem vorläufig oder ganz zu sperren. DOCUsystem wird den Kunden von Maßnahmen oder einer gegebenen Sperrung unverzüglich unterrichten.
11.12 Die DOCUsystem ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Daten (eingespeiste oder sonst überlassene Daten) auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Die DOCUsystem haftet beim Datenzugang nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Fehlerquellen bei der Datenübermittlung außerhalb des Einflussbereichs der DOCUsystem auftreten. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die korrekten Inhalte (Rechtschreibung und Grammatik, Zahlen- und Beträge, usw.) der Daten, die an DOCUsystem übermittelt werden. Die DOCUsystem übernimmt hierfür keinerlei Gewährleistung oder Haftung.
11.13 Alle bei der DOCUsystem gespeicherten Informationen über den Kunden (Kundenname, Paßwort, Sendungsmengen usw.) seine Codes sowie die übermittelten Daten werden unter Beachtung des Datenschutzes sowie Post- und Fernmeldegeheimnisses in Verbindung mit den geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich behandelt und in für Außenstehende nicht zugänglichen Räumen bearbeitet.

Rödermark, 01.03.2008

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